Alterswertminderung
Die Alterswertminderung definiert die Höhe der Wertminderung eines Gebäudes durch dessen Alter. Ein älteres Gebäude wird daher mit einem höheren Altersabschlag versehen. Der Abschlag beträgt bei normaler Instandhaltung durchschnittlich ein Prozent des Wertes pro Nutzungsjahr. Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln wollen, wird der Gutachter das Baujahr erfragen, um den Altersabschlag vom Wert abzuziehen. Die Alterswertminderung lässt sich generell anhand der Restnutzungsdauer bestimmen (Sachwertrichtlinie Anlage 3 BauGB). Durch gezielte Investitionen in die Immobilie kann die Restnutzungsdauer verlängert werden.