Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Genehmigungsbescheid der zuständigen Baubehörde, dass dem Bauvorhaben nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen (§ 72 Musterbauordnung – MBO). Sie ist befristet und gebührenpflichtig. Der Baubeginn darf erst erfolgen, wenn eine Bauerlaubnis vorliegt. Wer ein Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet, riskiert einen Baustopp und im schlimmsten Fall sogar den Abriss des Gebäudes.