Die Courtage ist das Honorar, das ein/eine Immobilienmakler*in für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder für die Vermittlung eines solchen Vertrages erhält (Mäklerlohn § 652 BGB). Bei der Vermietung von Immobilien gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet, wer den/ die Makler*in bestellt, der soll ihn/ sie auch bezahlen. Die Höhe der Maklercourtage ist bei der Vermietung auf maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt.
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