Wenn Vermieter*innen oder Eigentümer*innen ihre Immobilie selbst nutzen möchten oder diese für Angehörige benötigen, kann den Mietern auf Grund von Eigenbedarf gekündigt werden. Für das Anmelden von Eigenbedarf bestehen jedoch enge Vorgaben, die den/die Mieter*in schützen. Mehr zum Thema Eigenbedarfskündigung erfahren Sie hier.
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