Eigentümergemeinschaft

Eine Eigentümergemeinschaft kann vorliegen, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich eine Immobilie besitzen. Wenn Sie also beabsichtigen eine Wohnung innerhalb einer Wohneigentumsanlage zu kaufen, dann werden Sie automatisch zum Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dabei gehört die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Rechtsform der Gesamthandsgemeinschaft. In der Teilungserklärung sind die Eigentumsverhältnisse geregelt. Dabei wird das alleinige Eigentum in Wohnungs-, Teil- und Sondereigentum unterteilt. Ebenfalls in der Teilungserklärung festgeschrieben sind die Bestandteile der Immobilie, die im Eigentum aller Eigentümer stehen. Hierbei handelt es sich meist um die wesentlichen Bestandteile wie z.B. Dach, Fenster, Mauerwerk und tragende Wände.