Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist eine Abgabe, die anfällt, wenn jemand Vermögen erbt. Wenn eine Person stirbt und ihr Vermögen an Erben übergeht, kann das Finanzamt eine Steuer auf dieses Erbe erheben. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Wert des Erbes und unterliegt bestimmten Freibeträgen, bis zu denen keine Steuer anfällt. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner genießen dabei einen großzügigen Freibetrag von 500.000 Euro. Für Kinder, Stiefkinder und Enkel (bei Ableben des Elternteils) beträgt der Freibetrag 400.000 Euro, während Enkel einen Freibetrag von 200.000 Euro haben. Bei Eltern, Großeltern und Urenkeln liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Alle anderen Erben erhalten einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Beträge, die über diese Freibeträge hinausgehen, unterliegen der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Erbschaftssteuer variiert je nach Bundesland und den individuellen Umständen. Der Steuersatz kann zwischen 7% und 50% liegen.