Die Kaution dient zur Sicherung des/der Vermieters*in, falls der/die Mieter*in seine/ihre mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Miete nicht bezahlt. Per Gesetz ist regelt, dass die Höhe der Mietkaution für Wohnraum maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Der Mietkaution für Gewerberäume ist keine gesetzliche Höchstgrenze gesetzt. Die Höhe wird in der Regel von Mieter*in und Vermieter*in ausgehandelt.
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