Untervermietung bedeutet, dass der/die Mieter*in einem/einer Dritten, die von ihm/ihr selbst gemietete Wohnung, ganz oder teilweise gegen Entgelt zum selbstständigen Gebrauch überlässt. Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin. Eine Untervermietung ohne eine Erlaubnis des Vermieters oder der Vermieterin begründet eine außerordentliche Kündigung. Der/Die Vermieter*in braucht einen Grund um die Vermietung zu untersagen, es sein denn, diese ist von vornherein im Vertrag ausgeschlossen.
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