Wegerecht

Das Wegerecht bezeichnet das Recht, einen Weg über ein fremdes Grundstück nur zum Zwecke des Durchganges zu benutzen. Das heißt: Durch das Wegerecht darf ein/eine Grundstückseigentümer*in das Grundstück eines/einer anderen Grundstückseigentümers*in betreten, um zu seinem/ihrem eigenen Grundstück zu gelangen. Das Wegerecht kann im Grundbuch, im Baulastverzeichnis oder in Form eines privatrechtlichen Vertrags festgehalten werden. Weil die freie Nutzung eines Grundstücks mit eingetragenem Wegerecht eingeschränkt ist, wirkt es sich in der Regel eher wertmindernd auf die entsprechende Immobilie aus.