Räum- und Streupflicht

Immobilieneigentümer*innen sind verkehrssicherungspflichtig. Das bedeutet, Eigentümer*innen müssen dafür sorgen, dass das Grundstück und die an das Grundstück angrenzenden Wege sowie Zu- und Abgänge gefahrlos genutzt werden können, ohne dass jemand zu Schaden kommt. Als Teil der Straßenreinigung übertragen die Gemeinden regelmäßig auch die Räum- und Streupflicht im Winter auf die Grundstückseigentümer*innen. Diese können die Räum- und Streupflicht selbst erfüllen, aber auch Dritte beauftragen. Ist die Immobilie vermietet, wird die Aufgabe regelmäßig den Mietern übertragen.