Schenkungssteuer

Wer ein größeres Vermögen – wie Bargeld, Immobilien oder Betriebsvermögen – ohne Gegenleistung geschenkt bekommt, muss dies in Deutschland innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Finanzamt melden und Schenkungssteuer bezahlen. Freibetrag und Höhe der Schenkungssteuer sind durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fest geregelt. Sie hängen vom Wert und der Art des Vermögens, dem Verhältnis zum/zur Schenker*in und der Steuerklasse ab.