Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und dient als Nachweis dafür, dass eine Person keine, sich aus Steuerpflichten ergebenden, Schulden hat. Somit bestehen keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des neuen Eigentümers bzw. der neuen Eigentümerin ins Grundbuch. Mit der vom Finanzamt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Notar dann den Grundbucheintrag veranlassen.