Flexible Flotte – Mit E-Autos im Ruhrgebiet unterwegs

13. Juli 2023:

Schnell mal von Essen nach Duisburg, weiter nach Dortmund und über Herne und Bochum zurück, machen wir uns nichts vor, wer solche Strecken fast täglich bewältigen muss, setzt nicht unbedingt auf die Öffis.

Das Team von Glück Auf legt berufsbedingt großen Wert auf Flexibilität und Mobilität – und auf Klimafreundlichkeit. Was also liegt da näher, als sich einen Pool an umweltfreundlichen E-Autos anzuschaffen, diese vor das Bürogebäude zu stellen und an die Ladestation zu hängen? Damit sie jederzeit bereit sind für die Einsätze und Außentermine der Immobilienfachleute.

Die Geschäftsführung von Glück Auf entschied sich bei der Sanierung des Firmensitzes in Kettwig für eine Photovoltaikanlage auf dem Flachdach, die etwa 25.000 bis 30.000 kWh im Jahr erzeugt. Das rechnet sich jetzt. Nicht nur, das ganze Haus wird mit Solarstrom versorgt, auch die gesamte E-Flotte. Wer einmal darauf achtet, sieht sie inzwischen im ganzen Ruhrgebiet herumfahren, gebrandet mit dem kleegrünen Glück Auf Logo.

Ladestation – was Eigentümer und Mieter beachten müssen

Eigentümer im Mehrfamilienhaus haben inzwischen grundsätzlich das Recht, eine Ladestation für E-Autos installieren zu lassen. Wichtig: Vorab die Eigentümergemeinschaft in die Pläne einbeziehen – denn ohne einen formellen Beschluss geht auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nichts.

Geklärt werden muss auch die Übernahme der Kosten: Gehen diese auf die Gemeinschaft, erhalten alle Eigentümer die Nutzungsrechte für die Wallbox. Wenn entschieden wird, dass allein der Antragsteller für die Installationskosten aufkommen muss, hat dieser auch das alleinige Nutzungsrecht.

Mit der Reform des WEG´s hat sich auch im Mietrecht des BGB´s etwas geändert: Der Plan eines Mieters, eine Wallbox am Wohnsitz nutzen zu können, muss nun berücksichtigt werden. Zur Kostenübernahme ist der Vermieter aber nicht verpflichtet. (Quelle: Handelsblatt/Finanzen)