„Was bedeutet das neue Gebäude-Energie-Gesetz für mein Haus und meine Heizung? – GEG zusammengefasst“

Passend zur aktuellen Thematik des Gebäude-Energie-Gesetzes, haben wir in unserem letzten Live-Webinar bereits einige brisante Fragen zu dem Thema gestellt und beantwortet und wollen die wichtigsten Punkte zum GEG für Sie zusammenfassen:

Kurz zusammengefasst:

  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
  • Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
  • Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).
  • Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.
  • Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

Hinweis: Seit einigen Monaten werden Änderungsvorschläge für das GEG heftig diskutiert, die Anfang Juli zur ersten Lesung in den Bundestag 21.7.2023 eingebracht wurden. Jetzt soll das überarbeitete Gesetz nach der Sommerpause am 16.8.2023 beschlossen werden  
Danach soll ab 1.1.2024 gelten:

  • laufende Heizungen überprüft und gegebenenfalls optimal eingestellt werden,
  • für neue Heizungen ein Anteil von 65% regenerativer Wärmeerzeugung gelten soll um den Gebäudesektor zu dekarbonisieren. 

Der Entwurf sieht NICHT vor, dass Verbraucher/innen eine funktionierende Heizung ersetzen müssen. 
Sobald feststeht, welche Änderungen demnächst im GEG beschlossen werden, informieren wir Sie an dieser Stelle. 

Ab 2045 … also in 22 Jahren … darf gar nicht mehr mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas geheizt werden. 

Welche Pflichten gibt es bei Erneuerung und Modernisierung?

Die neuen Anforderungen treten im Fall der Heizungserneuerung im Falle einer Havarie ein. Existierende Heizungen dürfen noch repariert werden. 

In den letzten Monaten kam ein wichtiger Punkt der kommunalen Wärmeplanung in den Fokus, der die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung bei Nutzung von Fernwärme vom Hauseigentümer auf die Fernwärmeerzeuger überträgt. Hier sollen bis Mitte 2026 verbindliche Ausbaupläne beschlossen und publiziert werden, damit Hauseigentümer den Anschluss beantrage können und Investitionssicherheit haben. 

Mehrfamilienhäuser, die in einem Ausbaugebiet liegen, können dann planbar umsteigen auf Fernwärme. 

Mehrfamilienhäuser, die definitiv NICHT in einem Ausbaugebiet liegen müssen sich einen eigenen Dekarbonisierungsplan mit Holzpellets oder Wärmepumpen erarbeiten und erfüllen. 

Austausch- und Nachrüstverpflichtungen

Für alle Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kaufen, müssen Sie diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen.

  • Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung). Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Um welchen Kesseltyp es ist handelt, teilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit. Er muss regelmäßig eine so genannte „Feuerstättenschau“ vor Ort durchführen.
  • Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.

Die Novelle des GEG besagt, dass ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt werden muss.
„Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Sie wollen noch mehr erfahren? Schauen Sie sich jetzt unser vollständiges Webinar zum GEG an:

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Im Video erwartet Sie ein spannender Vortrag zum neuen Gebäude-Energie-Gesetz und wir beantworten in der anschließenden Podiumsdiskussion alle Fragen rund um das Thema.