„Was bedeutet das neue Gebäude-Energie-Gesetz für mein Haus und meine Heizung? – GEG zusammengefasst“

30. August 2023:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab dem 1. Januar 2024 in Deutschland in Kraft und hat erhebliche Auswirkungen auf Immobilienbesitzer. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Kurz zusammengefasst: (Stand Juli 2023)

Hinweis: Seit einigen Monaten werden Änderungsvorschläge für das GEG heftig diskutiert, die Anfang Juli zur ersten Lesung in den Bundestag 21.7.2023 eingebracht wurden. Jetzt soll das überarbeitete Gesetz nach der Sommerpause am 16.8.2023 beschlossen werden  

  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
  • Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
  • Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).
  • Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.
  • Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.

Update Stand September 2023:

Das GEG wird schrittweise umgesetzt:

Ab dem 01.01.2024: Verbindliche Anforderungen für Neubauten in Neubaugebieten.
Ab Mitte 2028: Verbindliche Anforderungen für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Für Neubauten in Neubaugebieten wird ab 2024 eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien zur Pflicht. Außerhalb von Neubaugebieten wird diese Regelung frühestens ab 2026 verbindlich. Obwohl dies anfangs zu höheren Investitionskosten führen kann, verspricht es langfristige Energieeinsparungen und weniger CO2-Emissionen.

Was bedeutet das für Bestandsgebäude?

Für Besitzer von Bestandsgebäuden gibt es mehr Spielraum. Reparaturen an bestehenden Heizsystemen sind weiterhin erlaubt. Die Verpflichtung zur Umstellung auf erneuerbare Heizungen greift erst, wenn die Heizung ausgetauscht werden muss. Dies verschafft Eigentümern Flexibilität und verhindert teure Umbauten direkt nach Inkrafttreten des GEG.

Die richtige Heiztechnologie wählen
Die Auswahl der richtigen Heiztechnologie ist entscheidend, um den GEG-Anforderungen gerecht zu werden. Hier sind einige Optionen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung
  • Heizung auf Basis von Solarthermie

Die Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Standort, Budget und langfristigen Energiezielen. Energieberater*innen können bei der Entscheidung helfen, und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die „Energieberatung für Wohngebäude“ mit bis zu 80 Prozent der Kosten (maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser).

Finanzielle Anreize für erneuerbare Heizsysteme
Glücklicherweise gibt es finanzielle Anreize, um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zu erleichtern:

  • Grundförderung: Eine 30-prozentige Grundförderung für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme steht zur Verfügung.
  • Geschwindigkeitsbonus: Ein 20-prozentiger Geschwindigkeitsbonus belohnt den frühen Umstieg bis Ende 2028, insbesondere den Austausch veralteter Heizungen (mindestens 20 Jahre alt), wie Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen.
  • Einkommensabhängiger Bonus: Ein 30-prozentiger einkommensabhängiger Bonus gilt für Selbstnutzer mit einem Bruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro.
  • Gesamtförderung: Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten können zur Gesamtförderung beitragen.
  • Energieberatung: Die Energieberatung für Wohngebäude wird bis zu 80 Prozent gefördert, mit einer maximalen Unterstützung von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Um Mieter*innen vor übermäßigen Kosten zu schützen, gibt es Regeln für Vermieter: Sie dürfen bis zu zehn Prozent der Kosten für eine neue Heizungsanlage oder Modernisierung auf die Miete umlegen, jedoch maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Wenn die Modernisierung vom Bund gefördert wurde, muss die Fördersumme vor der Umlage abgezogen werden.

Das GEG erfordert sorgfältige Planung und Abwägung von Immobilienbesitzern, bietet aber auch Chancen für Energieeinsparungen, CO2-Reduzierung und langfristige Wertsteigerung von Immobilien. Eine frühzeitige Informationsbeschaffung über die Anforderungen und Fördermöglichkeiten ist entscheidend, um gut vorbereitet zu sein.

Quelle: Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung

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Im Video erwartet Sie ein spannender Vortrag zum neuen Gebäude-Energie-Gesetz und wir beantworten in der anschließenden Podiumsdiskussion alle Fragen rund um das Thema.